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Bewerbung und Zulassung 

Bewerbung und Eignungsprüfung

Fachlehreranwärter mit Abschlusszeugnis

Die Ausbildung beginnt einmal jährlich nach Ablauf der Schulferien im Sommer und endet regelmäßig mit Ende des dritten Schuljahres. Die Bewerbungsfrist endet am 1. November des Vorjahres.

Für Ihre Bewerbung benutzen Sie bitte das VD-Online-Bewerbungsverfahren. Der Ausdruck der Online-Bewerbung, der nach Abschluss des Vorgangs erzeugt wird, muss zusammen mit den Unterlagen für die Teilnahme an der Eignungsprüfung spätestens bis zum Bewerbungsschluss am 1. November unterschrieben an das zuständige Regierungspräsidium verschickt werden, in dessen Bereich Sie die Ausbildung absolvieren möchten. Die Bewerbungsunterlagen für die Teilnahme an der Eignungsprüfung sowie die nach bestandener Eignungsprüfung einzureichenden Zulassungsunterlagen können Sie von dieser Website unter Informationen und Formulare herunterladen.

Zum VD-Online-Bewerbungsverfahren

Bewerbung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung

Nach Abschluss der Online-Bewerbung ist es erforderlich, Ihre Dokumente lt. der dort bereitgestellten Checkliste per Post an das Regierungspräsidium Stuttgart zu senden. Ggf. benötigen Sie einen Scanner bzw. Drucker.
U. a. sind dies folgende Unterlagen:

  • Förmlicher und eigenhändig unterschriebener Zulassungsantrag (Ausdruck der Online-Bewerbung)
  • Tabellarischer Lebenslauf (zweifach) mit jeweils einem Lichtbild
  • Ein Personalbogen mit einem aktuellen Lichtbild (Vorlage ist im Online-Verfahren verfügbar)
  • Abschlusszeugnis der Realschule oder Zeugnis eines gleichwertigen Bildungsabschlusses
  • Nachweis über Berufsausbildung und Berufspraxis
  • Gegebenenfalls Nachweis über eine Schwerbehinderung (Kopie Schwerbehindertenausweis)

Eine Übersicht der Ansprechpartnerinnen und -partner bei den Regierungspräsidien finden Sie unter:

Kontakt und Ansprechpartner



Zulassungsunterlagen nach bestandener Eignungsprüfung

Bitte bei den nachfolgend genannten Unterlagen unbedingt die im Merkblatt genannten Fristen beachten.

Folgende Unterlagen sind erst nach Bestehen der Eignungsprüfung bis spätestens 30. Juni dem zuständigen Regierungspräsidium unter Beachtung der nachstehend genannten Fristen vorzulegen:

  • Das amtsärztliche Zeugnis. Es soll zum Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung nicht älter als sechs Monate sein und sich zur Frage der gesundheitlichen Eignung für die Übernahme in das Ausbildungsverhältnis und für den Einsatz in der Schule äußern. Etwaige Kosten können nicht übernommen werden. 
  • Das erweiterte Führungszeugnis. Es soll zum Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung nicht älter als drei Monate sein. Im Antrag an die zuständige Meldestelle ist zusätzlichBelegart OE anzugeben.
  • Der Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe von mindestens 9 Unterrichtseinheiten. Er darf zum Beginn der Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
  • Ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch oder eine Geburtsurkunde, gegebenenfalls die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der Kinder.
  • Gegebenenfalls Bescheinigung über geleisteten Wehr- oder Zivildienst.
  • Das Formular "Erklärung" betreffs eventueller Vorstrafen usw.       
  • Das Formular "Belehrung und Erklärung zur Verfassungstreue".

Hinweise

Spätestens bis zum Beginn des dritten Unterrichtshalbjahres sind folgende Nachweise zu erbringen:

  • Für Bewerber/innen mit dem Ausbildungsfach Sport der Nachweis eines Praktikums von mindestens 24 Doppelstunden in einem Sportverein. Ebenso ist die Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht durch Vorlage eines Nachweises entsprechend den Anforderungen des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens (DRSA) Silber oder Gold zu belegen. 
  • Für Bewerber/innen ohne das Ausbildungsfach Sport ein Nachweis über eine vergleichbare praktische Tätigkeit mit Kindern oder Jugendlichen.

Es wird empfohlen, diese Nachweise bis zum Beginn der Ausbildung beizubringen.

Auf Anträgen zur Erteilung von Bescheinigungen (beispielsweise amtsärztliches Zeugnis, erweitertes Führungszeugnis) sowie auf nachzureichenden Bewerbungsunterlagen ist zu vermerken: Ausbildung für die Laufbahn der Fachlehrkraft für musisch-technische Fächer.

Die zuvor genannten Nachweise müssen im Original oder in amtlich beglaubigter Form bei den Regierungspräsidien eingereicht werden (vergleiche Ausdruck der Online-Bewerbung).

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